21.11.2021
Neues Sicherheitskonzept
Liebe Pfarrfamilie!
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste
(wirksam ab 22. November 2021)
Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
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Für unsere Pfarrkirche gilt:
- Eine Anmeldung für die Gottesdienste ist wieder erforderlich.
- Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und im Freien besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Bei allen Gottesdiensten ist zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein Abstand von 2 Metern einzuhalten. Durch diesen Mindestabstand ergibt sich in geschlossenen Räumen auch die maximal mögliche Anzahl von Teilnehmer/innen.
- Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen einen „3G-Nachweis“ erbringen. Dabei ist der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird.
- Detaillierte Vorschriften zur Feier der Sakramente und Sakramentalien sind in der Rahmenordnung ausgeführt.
- Chorgesang muss unterbleiben. Erlaubt ist unter Einhaltung der 2-G-Regel der Gesang von (bis zu vier) Solisten sowie Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente).
- Gemeindegesang sollte vermieden werden.
- Wer sich krank fühlt möge bitte bei den Übertragungen im Fernsehen oder Radio mitfeiern.
Alle Zusammenkünfte im kirchlichen Umfeld, die nicht unter „Gottesdienst“ fallen, sind ab Montag wegen der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr möglich.