Aufgrund der Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung der Österreichischen Bundesregierung, die am 10. Juni in Kraft treten wird und in der insbesondere Lockerung der Bestimmungen zu Abstands- und Maskenpflicht enthalten sind, war es auch möglich, die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste entsprechend abzuändern.
Die wichtigsten Veränderungen betreffen folgende Punkte:
Wie schon bisher ist bei der Feier von Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung ein Präventionskonzept zu erstellen. Die Einhaltung dieses Konzeptes ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen.
Die übrigen, schon seit langem geltenden Sicherheitsbestimmungen bleiben aufrecht.
Das Bischöfliche Ordinariat bittet um die Umsetzung dieser Richtlinien.